Förderverein
Wir, der Förderverein der Jeetzel-Oberschule Lüchow, möchten Aktivitäten und Unternehmungen der Schule und der Schüler/-innen fördern.
Wir geben Schülern auf Antrag Zuschüsse zu Klassenfahrten und Unternehmungen.
Wir möchten Schüler/innen, die sich besonders hervorgetan haben, auszeichnen.
Der Förderverein möchte auch Sie als Mitglied gewinnen. Wir würden uns freuen, wenn Sie mit Ihrer Mitgliedschaft die Jeetzel-Oberschule fördern würden. Aber ein Förderverein kann nur so gut arbeiten, wie er von Eltern, Schülern und Lehrerschaft unterstützt wird.
Der Vorstand des Fördervereins:
Vorsitzender:
Ingo Werner
Wandlungsbreite 50
29410 Salzwedel
Stellv. Vorsitzender:
Herbert Franz
Pastor-Schröder-Ring 31
29439 Lüchow
Kassenführerin:
Andrea Bindemann
Hopfengarten 22
29439 Lüchow-Rehbeck
Bankverbindungen
Sparkasse Uelzen-Lüchow-Danennberg
IBAN: DE19 2585 0110 0230 1556 99
BIC: NOLADE21UEL
Volksbank Osterburg-Lüchow-Dannenberg eG
IBAN: DE32 2586 3489 1503 0806 00
BIC: GENODEF1WOT
Auszug aus der Satzung
§ 2 Zweck des Vereins
Der Verein hat den Zweck die schulische Gestaltung beratend, finanziell und praktisch zu unterstützen.
§ 4 Mitgliedschaft
Mitglied kann jede(r) werden, die (der) die Arbeit des Vereins unterstützen möchte. Die Aufnahme von Mitgliedern erfolgt auf schriftlichen Antrag. Über die Aufnahme entscheidet der Vorstand.
§ 6 Mitgliedschaft – Rechte und Pflichten
Alle Mitglieder haben Stimmrecht in der Mitglieder-Versammlung. Die Mitglieder erhalten keine Gewinnanteile und in ihrer Eigenschaft als Mitglieder auch keine sonstigen Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. Es wird ein Mitgliedsbeitrag von mindestens jährlich 10,– Euro erhoben.
§ 7 Organe des Vereins
a) der Vorstand
b) die Mitgliederversammlung
§ 9 Mitgliederversammlung
Die Mitgliederversammlung soll einmal jährlich in den ersten vier Wochen nach Schuljahresbeginn stattfinden. Die Mitglieder sind unter Bekanntgabe der Tagesordnung und unter Einhaltung einer Frist von mindestens einer Woche schriftlich oder über die hiesige Tageszeitung einzuladen. Der Vorstand kann jederzeit eine außerordentliche Mitgliederversammlung einberufen und ist dazu verpflichtet, wenn mindestens 10 % der Mitglieder dies schriftlich oder mündlich verlangen.