Förderverein der Jeetzel-Oberschule

Der Förderverein  möchte auch Sie als Mitglied gewinnen. Wir würden uns freuen, wenn Sie mit Ihrer Mitgliedschaft die Jeetzel-Oberschule fördern würden. Aber ein Förderverein kann nur so gut arbeiten, wie er von Eltern, Schülern und Lehrerschaft unterstützt wird.

Wir möchten Aktivitäten und Unternehmungen der Schule und der Schüler/-innen fördern.

Wir geben Schülern auf Antrag Zuschüsse zu Klassenfahrten und Unternehmungen.

Wir möchten Schüler/innen, die sich besonders hervorgetan haben, auszeichnen.

 

 Zum Beitrittsformular

 

Der Vorstand des Fördervereins:

Vorsitzende:

Andrea Bindemann
Hopfengarten 22
29439 Lüchow-Rehbeck

Stellv. Vorsitzender:

Herbert Franz
Pastor-Schröder-Ring 31
29439 Lüchow

Kassenführerin:

Claudia Hennings
Bahnhofstr. 2
29497 Woltersdorf

 

      Bankverbindungen

      Sparkasse Uelzen-Lüchow-Danennberg

      IBAN: DE19 2585 0110 0230 1556 99

      BIC: NOLADE21UEL

      VR PLUS Altmark-Wendland eG

     IBAN: DE32 2586 3489 1503 0806 00

     BIC: GENODEF1WOT

 

Auszug aus der Satzung

§ 2  Zweck des Vereins

Der Verein hat den Zweck die schulische Gestaltung beratend,

finanziell und praktisch zu unterstützen.

§ 4 Mitgliedschaft

Mitglied kann jede(r) werden, die (der) die Arbeit

des Vereins unterstützen möchte.

Die Aufnahme von Mitgliedern erfolgt auf schriftlichen Antrag.

Über die Aufnahme entscheidet der Vorstand.

  • § 6 Mitgliedschaft – Rechte und Pflichten

Alle Mitglieder haben Stimmrecht in der Mitglieder-

Versammlung. Die Mitglieder erhalten keine Gewinn-

anteile und in ihrer Eigenschaft als Mitglieder auch

keine sonstigen Zuwendungen aus Mitteln des Vereins.

Es wird ein Mitgliedsbeitrag von mindestens jährlich 10,-- Euro

 erhoben.

  • § 7 Organe des Vereins

a)        der Vorstand

b)        die Mitgliederversammlung

§ 9 Mitgliederversammlung

Die Mitgliederversammlung soll einmal jährlich in den ersten

vier Wochen nach Schuljahresbeginn stattfinden. Die Mitglieder

sind unter Bekanntgabe der Tagesordnung und unter Einhaltung

einer Frist von mindestens einer Woche schriftlich oder über die

hiesige Tageszeitung einzuladen. Der Vorstand kann jederzeit eine

außerordentliche Mitgliederversammlung einberufen und ist dazu

verpflichtet, wenn mindestens 10 % der Mitglieder dies schriftlich

oder mündlich verlangen.