Förderverein der Jeetzel-Oberschule
Der Förderverein möchte auch Sie als Mitglied gewinnen. Wir würden uns freuen, wenn Sie mit Ihrer Mitgliedschaft die Jeetzel-Oberschule fördern würden. Aber ein Förderverein kann nur so gut arbeiten, wie er von Eltern, Schülern und Lehrerschaft unterstützt wird.
Wir möchten Aktivitäten und Unternehmungen der Schule und der Schüler/-innen fördern.
Wir geben Schülern auf Antrag Zuschüsse zu Klassenfahrten und Unternehmungen.
Wir möchten Schüler/innen, die sich besonders hervorgetan haben, auszeichnen.
Der Vorstand des Fördervereins:
Vorsitzende:
Andrea Bindemann
Hopfengarten 22
29439 Lüchow-Rehbeck
Stellv. Vorsitzender:
Herbert Franz
Pastor-Schröder-Ring 31
29439 Lüchow
Kassenführerin:
Claudia Hennings
Bahnhofstr. 2
29497 Woltersdorf
Bankverbindungen
Sparkasse Uelzen-Lüchow-Danennberg
IBAN: DE19 2585 0110 0230 1556 99
BIC: NOLADE21UEL
VR PLUS Altmark-Wendland eG
IBAN: DE32 2586 3489 1503 0806 00
BIC: GENODEF1WOT
Auszug aus der Satzung
§ 2 Zweck des Vereins
Der Verein hat den Zweck die schulische Gestaltung beratend,
finanziell und praktisch zu unterstützen.
§ 4 Mitgliedschaft
Mitglied kann jede(r) werden, die (der) die Arbeit
des Vereins unterstützen möchte.
Die Aufnahme von Mitgliedern erfolgt auf schriftlichen Antrag.
Über die Aufnahme entscheidet der Vorstand.
- § 6 Mitgliedschaft – Rechte und Pflichten
Alle Mitglieder haben Stimmrecht in der Mitglieder-
Versammlung. Die Mitglieder erhalten keine Gewinn-
anteile und in ihrer Eigenschaft als Mitglieder auch
keine sonstigen Zuwendungen aus Mitteln des Vereins.
Es wird ein Mitgliedsbeitrag von mindestens jährlich 10,-- Euro
erhoben.
- § 7 Organe des Vereins
a) der Vorstand
b) die Mitgliederversammlung
§ 9 Mitgliederversammlung
Die Mitgliederversammlung soll einmal jährlich in den ersten
vier Wochen nach Schuljahresbeginn stattfinden. Die Mitglieder
sind unter Bekanntgabe der Tagesordnung und unter Einhaltung
einer Frist von mindestens einer Woche schriftlich oder über die
hiesige Tageszeitung einzuladen. Der Vorstand kann jederzeit eine
außerordentliche Mitgliederversammlung einberufen und ist dazu
verpflichtet, wenn mindestens 10 % der Mitglieder dies schriftlich
oder mündlich verlangen.